Bei der Faulbrut handelt es sich um eine klassische Infektionskrankheit, eine echte Seuche. Sie stellt eine uralte Geisel der Imkerei dar. Kein Bestand ist gegen sie gefeit. Wenn es auch vorkommt, dass da und dort ein Bienenvolk zwischen vielen Faulbrütigen lange gesund bleibt, so handelt es sich hier nicht um eine echte Resistenz, sondern lediglich um eine bis jetzt noch nicht oder zu schwach erfolgte Infektion. Völker, gleich welcher Rasse und Stärke, erliegen einer massiven Ansteckung.
Jeder Imker sollte an der dauernden Überwachung mithelfen und jegliche Verdachtsfälle, die er bei sich oder anderen bemerkt, den zuständigen Stellen melden. Es dürfen keine Honige unbekannter Herkunft an die Bienen verfüttert werden. Keinem Imker sollte es gleichgültig sein, wenn irgendwo geräubert wird, die Imkerei zurückgeht oder ganz aufgegeben wird. Gerade im letzteren Fall darf man angegebenen Entschuldigungen und Begründungen - und wenn sie noch so plausibel klingen - keinen Glauben schenken. Auf den Wanderplätzen muß jede größere Massierung der Völker vermieden werden. Man sollte nie ausgebaute Waben von irgendwoher kaufen, auch wenn ihre Seuchenfreiheit garantiert wird. Alte oder schon bebrauchte Kästen müssen grundsätzlich vor Inbetriebnahme entseucht, d. h. ausgeflammt werden.
Der Faulbrutbazillus bildet Sporen! Bei diesen Sporen handelt es sich um Dauerformen, die so gut wie ewiges Leben haben. Sie sind sehr widerstandsfähig, ertragen kochendes Wasser, Kälte und Laugen und sind auch durch keine Medikamente angreifbar. Darum darf kein Wachs verwendet werden, das nicht durch den Dampfwachsschmelzer gegangen ist.
Man muß Verständnis dafür aufbringen, dass es bei dem Gefährlichkeitsgrad dieser Krankheit ohne laufende Überwachung nicht geht. Darum ist das Gesundheitszeugnis bei den Wanderungen und bei jeglichem Bienenverkehr - Kauf und Verkauf - so wichtig! Lässiges Reagieren mündet fast immer in größere Katastrophen, denn die Faulbrut vergeht nie von selbst.
Bei dieser Seuche sind die Verhältnisse klar abgezeichnet, sie kann ohne mikroskopische Untersuchung einwandfrei diagnostiziert werden. Die Bekämpfungsmethode ist veterinärpolizeilich festgelegt. Seuchensachverständige sind für die Überwachung und Bekämpfung bestellt.
Es besteht Anzeigepflicht, auch für den Verdachtsfall! Die Faulbrut kann erfolgreich bekämpft werden, wenn sachkundig und energisch gearbeitet wird.